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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der systemischen Praxis Miriam Eblen

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

  1. Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Praxis Miriam Eblen (im folgenden „Praxis“, „Beraterin“ oder „ich“ genannt) und der Klientin als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

  2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn die Klientin das generelle Angebot meiner Praxis annimmt und sich zum Zweck von Systemischer Beratung an mich wendet.

  3. Als Klientin meiner Praxis, können Sie eine Systemische Beratung (1:1) in Anspruch nehmen. Eine Beratung ersetzt nicht eine gründliche
    körperliche Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt.

  4. Sie sind bei Beschwerden mit (körperlichem oder psychischem) Krankheitswert ausdrücklich aufgefordert, sich in die Behandlung eines Arztes zu begeben.

  5. Die Behandlung in meiner Praxis enthebt Sie nicht davon, die volle Verantwortung für Ihre Handlungen selbst zu übernehmen. Bei möglichen Störungen verpflichten Sie sich hiermit, mich darüber zeitnah zu informieren. 

 

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§ 2 Beratungserfolg:
Ich kann den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen vereinbarter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Beide Parteien arbeiten jedoch nach bestem Wissen und Können daran, dass möglichst bald ein Beratungserfolg eintritt.

 

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§ 3 Honorar und Bezahlung:

  1. In der Regel gelten die auf meiner Homepage festgelegten aktuellen Honorarsätze. Ich berechne den Stundensatz auf der Basis der tatsächlich angefallenen Zeit.

  2. Die Bezahlung erfolgt entsprechend der Vereinbarung. Entweder nach schriftlicher Rechnungslegung oder nach jeder Sitzung in bar. Nach Rechnungsstellung ist innerhalb von 14 Tagen per Banküberweisung zu zahlen.

  3. Sind auf meiner Homepage keine anderen Honorare festgelegt, gelten folgende Preise: 100€ pro Zeitstunde. 

 

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§ 4 Kostenerstattung durch Dritte:

  1. Als Systemische Beraterin besitze ich generell keine Zulassung zu den gesetzlichen Krankenkassen. Das hat zur Folge, dass jede
    Klientin selbst sowohl für die Informationsbeschaffung, als auch für die Beantragung eventueller Kostenerstattungs- und Kostengenehmigungsverfahren verantwortlich ist.

  2. Meine Mitwirkung beschränkt sich ausdrücklich darauf, Ihnen ggf. einen Kostenplan sowie eine Abrechnung zu erstellen.

  3. Eine Nichterstattung oder nur Teilerstattung von einem Kostenträger (Privatkrankenkasse) hat keinerlei Einfluss auf das vereinbarte Honorar und die daraus resultierenden Kostenforderungen seitens meiner Praxis.

 

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§ 5 Termine und Ausfallhonorar:

Mit der Vereinbarung eines Termins in meiner Praxis gehen Sie eine vertragliche Beziehung ein. Nehmen Sie den vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Abmeldung nicht wahr, wird ein Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten Honorars fällig. Diese Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn der Termin
mindestens 24 Stunden zuvor abgesagt wurde.

 

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§ 6 Behandlungsdauer und Kündigung:

  1. Die Dauer und Termine der Sitzungen werden zwischen den Vertragspartnern im jeweiligen Beratungsgespräch
    und nachfolgend in beiderseitigem Einvernehmen mündlich vereinbart.

  2. Der Behandlungsvertrag endet, wenn sich KlientIn oder Therapeutin dafür entscheiden.

  3. Ich bin berechtigt, den Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn ich aufgrund meiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es
    Gründe gibt, die mich in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt mein Honoraranspruch für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.

 

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§ 7 Schweigepflicht:

  1. Ich unterliege der Schweigepflicht nach § 203 StGB.

  2. Klientendaten behandle ich grundsätzlich vertraulich und erteile bezüglich der Beratung sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen der Klientin Auskünfte nur mit
    ausdrücklicher Zustimmung der Klientin.

  3. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse der Klientin liegt und eine mündliche Zustimmung der Schweigepflichtsentbindung durch die Klientin erfolgt ist.

  4. Für den Fall der Auskunftserteilung an Kostenträger muss ich von dieser Schweigepflicht schriftlich durch die Klientin entbunden werden.

  5. Von der Schweigepflicht ausgenommen sind generell die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten und der Schutz höherer Rechtsgüter. Oder wenn ich aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet bin – beispielsweise Meldepflicht
    bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung.
     

 

 

§ 8 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Eine vertrauensvolle Basis ist für die systemische Arbeit unerlässlich, Zweifel hierüber sollten offen angesprochen werden und im gegenseitigen Einvernehmen geklärt werden.

 

 

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck am nächsten kommt.

 

Systemische Praxis Miriam Eblen

In den Räumlichkeiten von Beratung am See:

Heinrich-von-Tettingen-Str. 37

78465 Konstanz
 

post@miriameblen.de

www.miriameblen.de​

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